§ 12 Abs. 2b EnWG

Informationen zum Steuerbarkeitscheck

Steuerbarkeitscheck

Der Ausbau der EEG und Erzeugungsanlagen trägt wesentlich zur nachhaltigen Energieversorgung bei, bringt jedoch auch neue Herausforderungen für die Stabilität des Stromnetzes mit sich. Insbesondere an sonnigen Tagen kann die gleichzeitige Einspeisung großer Energiemengen aus Erzeugungs- und Speicheranlagen zu erheblichen Spannungsspitzen führen. Um eine sichere Netzführung zu gewährleisten, wird die Steuerbarkeit der Einspeisung zu einem zentralen Element.

Seit dem 22.04.2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Betreiber von Erzeugungsanlagen sowie Speichereinheiten. Das bedeutet: Wenn Sie eine solche Anlage betreiben, muss geprüft werden, ob Ihre Anlage bei Bedarf vom Netzbetreiber gesteuert werden kann – zum Beispiel, um die Einspeisung vorübergehend zu reduzieren. Das ist besonders wichtig bei Anlagen welche nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen vergütet werden, da diese unabhängig vom Strompreis einspeisen. 
Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im überarbeiteten § 12 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur

Ablauf und Anforderungen der Steuerbarkeitstests ab 2025

Ein Steuerbarkeitstest umfasst die nachfolgenden Punkte

Geltungsbereich & Zeitplan

Alle Anlagen mit einer Nennleistung über 100 KW, welche vor dem 01.05.2025 im Betrieb genommen wurden, die fernsteuerbar sind und im Marktstammdatenregister angemeldet wurden, erhalten in 2025 einen Steuerbarkeitscheck. Die Anlagen  ≥ 100 kW die nach dem 01.05.2025 im Betrieb gegangen sind,  werden in 2025 nicht getestet,  bei ihnen erfolgte mit der Abnahme bereits ein Steuerbarkeitscheck.

Alle fernsteuerbaren EEG- und andere Erzeugungsanlagen unterliegen ab dem 01.02.2026 einem Steuerbarkeitsscheck.

 

Prüfablauf & Veröffentlichung

Die Übertragungs- bzw. Verteilnetzbetreiber führen die jährlichen Tests durch. Sie übermitteln die Ergebnisse an die übergeordneten Netzbetreiber (ÜNB), die diese prüfen und kumulieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verfahren sowie die Datenerfassung und -weiterleitung wurden in den Leitlinien der ÜNB am 25. April 2025 veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu sind auf der Website Netztransparenz verfügbar.

Dauer & Entschädigung der Tests
  • An den übertragenden Messwerten der Erzeugungsanlage muss der Test ersichtlich sein (Reduzierung / Schalthandlung). Jeder Einzeltest ist bewusst kurzgehalten – im Normalfall maximal 60 Minuten, damit Marktteilnehmer nur minimal beeinträchtigt werden.
  • Bei der Durchführung des Tests durch den Netzbetreiber besteht kein Anspruch laut Gesetzgeber auf Entschädigungszahlungen an den Anlagenbetreiber.
  • Die Teilnahme am Test ist nicht mit Kosten verbunden, außer wenn die Maßnahme ohnehin im Rahmen von Redispatch 2.0 erfolgt. 

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Steuerbarkeit und Sichtbarkeit sicherzustellen (EnWG §§ 12 ff. & EEG § 9). 
Achten Sie bitte darauf, dass die Steuerbarkeit und Sichtbarkeit Ihrer Anlage gewährleistet ist, ansonsten könnten Sanktionen (finanzielle Konsequenzen/Abschaltung) nach § 52 sowie § 52a EEG durch den Netzbetreiber durchgesetzt werden.