Eine Hafenansicht bei Nacht mit langzeitbelichteten Lichtern, die sich über das Wasser bewegen, was einen dynamischen Effekt erzeugt. Die historischen Gebäude im Hintergrund bieten einen schönen Kontrast zu den modernen Lichtspuren.

SWS Netze GmbH

Direkter Zugang zu unseren Strom- und Gasnetzen

Netznutzungskunden

Alles über den direkten Zugang zum Netz für Ihren Betrieb erfahren Sie hier. Wir bieten Ihnen den kompletten Service an.

Durch den direkten Netzzugang haben Sie die Möglichkeit, Ihre Netzentgelte für die Energieabnahme direkt an uns, statt an Ihren Lieferanten zu entrichten. Wir stellen wir Ihnen die entsprechenden Netznutzungsentgelte als Download zur Verfügung.

Stromnetz

Netzentgelte

Die aktuellen Netzentgelte sind im Kapitel 1 der nachfolgenden Entgeltaufstellung enthalten:

 → Entgeltaufstellung Stromnetz
1.03MB

Frühere Entgeltveröffentlichungen finden Sie in den Netzinformationen.

NEMoG

Das Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) ist im Kapitel 1.5 der nachfolgenden Entgeltaufstellung aufgeführt:

→ Entgeltaufstellung Stromnetz
1.03MB

Netznutzungsvertrag

→ Netznutzungsvertrag Strom nach BK6-20-160
221.26KB

→ Netznutzungsvertrag Strom - Anlage a - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
19.54KB

→ Netznutzungsvertrag Strom - Anlage b - Sperr- und Entsperrauftrag
126.90KB

→ Netznutzungsvertrag Strom - Anlage c - Zuordnungsvereinbarung
127.93KB

→ Netznutzungsvertrag Strom - Zusatzrahmenvereinbarung “Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität”
106.03KB

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber

→ Kontaktdatenblatt Stromnetzbetreiber (pdf)
98.07KB

→ Kontaktdatenblatt Stromnetzbetreiber (xlsx)
15.10KB

 

Messtellenvertrag mit Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer

→ Messtellenvertrag mit der SWS Netze GmbH

Weitere Informationen für unsere Netznutzungskunden

Bestätigung über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

nach § 33 Abs. 2 MessEG

Messwerteverwender haben sich zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie haben sich von der Person, die das Messgerät verwendet bestätigen zu lassen, dass sie ihren Verpflichtungen erfüllt.

 

Die Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach §33  Abs. 2 MessEG durch die SWS Netze GmbH finden Sie in unseren 

Netzinformationen.

Preise für Mehr- und Mindermengenabrechnung

nach § 13 Abs. 3 StromNZV

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen. Diese werden monatlich durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht.

↗ Preise für Mehr- und Mindermengen BDEW

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Besuchen Sie bitte unsere Seite zur Krisenvorsorge