Das Bild zeigt ein Netz aus verbundenen Punkten und Linien auf einem dunkelblauen Hintergrund, was an ein digitales Netzwerk oder eine Datenstruktur erinnert. Es symbolisiert Konnektivität, Technologie und die Komplexität von Informationssystemen.

Unsere Information rund um die Netznutzung in unseren Netzen.

Lieferanten

Netzzugang für Lieferanten in unsere Strom- und Gasnetze

Hier stellen wir Ihnen unsere aktuellen Netzentgelte und weitere Unterlagen zum Zugang zum Strom- und Gasnetz als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen für Lieferanten

Bestätigung über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

nach § 33 Abs. 2 MessEG

Messwerteverwender haben sich zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie haben sich von der Person, die das Messgerät verwendet bestätigen zu lassen, dass sie ihren Verpflichtungen erfüllt.

 

Die Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach §33  Abs. 2 MessEG durch die SWS Netze GmbH finden Sie in unseren 

Netzinformationen.

Preise für Mehr- und Mindermengenabrechnung

nach § 13 Abs. 3 StromNZV

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen. Diese werden monatlich durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht.

↗ Preise für Mehr- und Mindermengen BDEW

Wiederverkäufereigenschaft

Bitte entnehmen Sie die Wiederverkäufereigenschaft der SWS Netze GmbH aus unseren Veröffentlichungen.

Netzinformationen