Sie planen technische Änderungen an Ihrer Anlage vorzunehmen?
Wir zeigen Ihnen, was zu beachten ist.
Gut zu wissen!
Alle technischen und rechtlichen Änderungen an einer bestehenden Erzeugungsanlage muss grundsätzlich zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durch den Anlagenbetreiber gemeldet werden.