Einspeisemanagement und Redispatch 2.0

Technische Einrichtungen

Rechtsgrundlagen für den Einsatz von technischen Einrichtungen

Die technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz im § 9 Abs. 1 bis 3 EEG geregelt.


Laut der gesetzlichen Vorgabe sind EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich. Im Falle einer drohenden Netzüberlastung kann der Netzbetreiber dann die Erzeugungsleistung reduzieren.

Technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung

Niederspannungsnetz: Funkrundsteuerempfänger (FRE)

In der Niederspannung wird zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung ein Funkrundsteuerempfänger (FRE) verwendet. Ihr Anlagenerrichter / Installateur baut das Gerät bei Ihnen ein und übernimmt auch die Parametrierung für die Signalübertragung.

Die Entgelte der SWS Netze GmbH, welche im Rahmen der FRE-Nutzung von Redispatch-Fernwirkanlagen zur Wirkleistungsbegrenzung von Erzeugungsanlagen anfallen, entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 der Entgeltveröffentlichung.

 

Antworten auf Ihre Fragen als Anlagenbetreiber zu  Funkrundsteuerempfänger beantworten wir hier.

Mittelspannungsnetz: Fernwirktechnik (FWA)

Informationen zum Einsatz von Fernwirktechnik in unserem Mittelspannungsnetz erhalten Sie über eine Mitteilung im Kontaktformular von uns.