05.02.2024

Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bei der SWS Netze GmbH

Die Einrichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Messstellenbetreiber durch den Anschlussnehmer oder seinem Beauftragen anzuzeigen.

Ladeeinrichtungen jeder Größe sind anmeldepflichtig. Auch bei einer Ladeeinrichtung führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.

Diese und weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zur Elektromobilität.