Grundversorger in unseren Teilnetzen
Gemäß § 36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) hat die SWS Netze GmbH die Grundversorgerbestimmung in Ihren Strom- und Gasnetzen vorgenommen.
Jeweils gleichlautend für das Strom- und Gasnetz wurden als Grundversorger für die Teilnetze in der Hansestadt Stralsund die SWS Energie GmbH ermittelt. In der Stadt Barth und den Teilnetzen ist die Stadtwerke Barth GmbH der festgestellte Grundversorger. Die jeweilige Grundversorgerbestimmung gilt bis zum 31.12.2027.
Nähere Informationen finden Sie in unseren Netzinformationen.