Digitalisierung im Stromnetz
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 23.05.2023 wurden neue Rahmenbedingungen zur Digitalisierung im Stromnetz geschaffen.
Ziel ist der agile, flexible und rechtsichere Ausbau der Netze und Messeinrichtungen, um die zunehmenden Anforderungen an eine dezentrale Stromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien erfüllen zu können. Die Herausforderung der nächsten Jahre besteht in der Abstimmung von Energieerzeugung und -verbrauch.
Nötig ist eine Digitalisierung der Stromnetze und dieses insbesondere mit Hilfe von digitalen Stromzählern.
Bis zum Jahr 2032 erhalten alle unsere Anschlusskunden eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem
Moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und eine detaillierte Verbrauchsanzeige liefert. Die mME wird über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebunden und über eine manuelle Ablesung durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden abgelesen. Er sendet somit keine Zählerstände und muss weiterhin über eine manuelle Ablesung betreut werden.
Intelligente Messsystem

Ein intelligentes Messsystem (iMSys), mit einem sogenannten Smart Meter, verarbeitet Ihre Messwerte. Die innovativen Geräte zeigen Ihnen transparent, wo und wieviel Strom Sie verbrauchen. Das unterstützt Sie beim Energiesparen. Zusätzlich verfügt Ihr digitaler Stromzähler über ein Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Künftig müssen Sie Ihren Zähler nicht mehr ablesen, denn Ihre Messwerte werden verschlüsselt und automatisch übertragen.
Bekomme ich ein intelligentes Messsystem?
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab.
Wenn Ihre Messstelle einen Verbrauch über 6.000 Kilowattstunden im Jahr ausweist oder eine Erzeugungsanlage über 7 KW Leistung installiert ist:
Ja, Sie erhalten bis 2023 ein intelligentes Messsystem.
Wir bauen bei Ihrer Messstelle ein iMSys ein. Nähere Informationen erhalten Sie über den obigen Button.
Wollen Sie eine intelligentes Messsystem vorzeitig von uns schon jetzt bekommen. Beauftragen Sie Ihr intelligentes Messsystem über unser Antragsformular.
Wenn der Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden an Ihrer Messstelle liegt, oder Ihre Ergänzungsanlage eine Leistung von weniger als 7 Kilowatt hat:
Nein, Sie erhalten keine Pflichtausstattung mit einem intelligenten Messsystem.
Optional können Sie einen Einbau eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung bei uns über den oben stehenden Button beantragen.
Pflichteinbau durch uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber
Wenn Sie über 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen oder eine Erzeugungsanlage installiert haben, die eine Leistung von mehr als 7 Kilowatt hat, sind wir gesetzlich verpflichtet bis spätestens 2032 ein intelligentes Messsystem einzubauen.
Wenn wir beabsichtigen bei Ihnen ein intelligentes Messystem oder eine moderne Messeinrichtung einzubauen bzw. darauf zu wechseln, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen:
Ihr optionaler Wunscheinbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
Wenn Sie unter 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen oder eine Erzeugungsanlage installiert haben, die eine Leistung von weniger als 7 Kilowatt hat, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystems. Jedoch können Sie eine optionale Ausstattung Ihrer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem beauftragen.
Liegen Sie über den genannten Grenzen und Sie wünschen eine vorzeitige Ausstattung Ihrer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem, dann können Sie ebenfalls den Einbau bei uns beauftragen.

Sie haben Interesse an einer mME oder einem iMSys?
Dann registrieren Sie sich schnell und einfach:
Antrag zum optionalen Einbau einer mME oder eines iMSys .
Nach Antragseingang setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Warum werden moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingebaut?
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verpflichtet alle Messstellenbetreiber (also auch die SWS Netze GmbH) flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen. Die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber modernisiert deshalb bis zum Jahr 2032 sämtliche Stromzähler.
Wann erfolgt ein Austausch Ihres vorhandenen Zählers und welche Messtechnik wird bei Neuanschlüssen installiert?
Neuanschlüsse an unser Stromversorgungsnetz werden bereits mit modernen Messeinrichtungen (digitale Messtechnik) durch die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber versehen.
Für bestehende konventionelle Stromzähler (z.B. Ferraris-Zähler) erfolgt ein Austausch im Rahmen eines Turnuswechsels, wenn die Eichfrist des Zählers ausläuft oder auf Basis eines gesetzlich vorgeschriebenen Pflichttausches, welcher sich nach Verbräuchen an der Messstelle richtet.
Rechtzeitig vor einem von uns geplanten Wechsel werden wir Sie schriftlich kontaktieren und über das entsprechende Zählerwechselverfahren informieren. Die Wahl des Messstellenbetreibers steht Ihnen frei.
Warum wechselt die SWS Netze GmbH die Zähler?
Egal welcher Lieferant Sie mit Energie beliefert, die SWS Netze GmbH ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber für die Zähler zuständig. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber wechseln wir nicht nur die Zähler, sondern ermitteln und übertragen die erhobenen Messwerte an die jeweiligen Energielieferanten. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Welche Kosten für den Zählerwechsel fallen für mich an?
Der von uns in Auftrag gegebene Zählerwechsel ist für Sie kostenfrei. Für einen Zählerwechsel, der von Ihnen gewünscht und beauftragt wird, fallen Kosten entsprechend unserem Preisblatt an.
Ändert sich die vertragliche Beziehung beim Einbau einer modernen Messeinrichtung?
Ein den bislang herkömmlich verbauten konventionellen Stromzählern (Ferraris-Zähler) wurde die Messtechnik als Bestandteil der Netznutzung über Ihren Lieferanten in Rechnung gestellt.
Mit Einbau einer modernen Messeinrichtung durch die SWS Netze GmbH (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) oder einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb nicht mehr im Netznutzungsanteil Ihrer Lieferantenrechnung aufgeführt und abgerechnet.
Ihr Stromlieferant kann mit dem Messstellenbetreiber einen Messstellenvertrag zur Rechnungsübernahme durch den Lieferanten abschließen. In diesem Fall übernimmt der Stromlieferant die Abwicklung des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Er wird Ihnen die Entgelte für Messstellenleistungen somit weiterhin mit der Lieferabrechnung in Rechnung stellen.
Sollte Ihr Lieferant mit dem Messstellenbetreiber keinen Messstellenvertrag eingehen, wird die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit Ihnen als Messstellennutzer einen Messstellenvertrag abschließen. Für die Messstellennutzung erhalten Sie hier eine gesonderte Messstellenrechnung durch die SWS Netze GmbH oder Ihrem wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
Welche Kosten fallen für den jährlichen Messstellenbetrieb für eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem an?
Im Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG) sind für den grundzuständigen Messstellenbetrieb Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vorgegeben.
Unsere Entgelte zum grundzuständigen Messstellenbetrieb finden Sie in unserer Entgeltaufstellung im Kapitel 2.
Wer stellt die Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichichtungen / intelligenten Messsystemen in Rechnung?
Wie bereits in der vorhergehenden Frage genannt, bestimmt Ihr Stromlieferant die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb:
1. Wenn Ihr Stromlieferant mit der SWS Netze GmbH als Messstellenbetreiber einen Messstellenvertrag abschließt, rechnet die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber das Entgelt für den Messstellenbetrieb der modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsysteme mit Ihrem Stromlieferanten ab. Dieser wird innerhalb Ihrer Lieferabrechnung den Anteil zum Messstellenbetrieb ausweisen. Die SWS Netze GmbH wird Ihnen gegenüber keine Abrechnung zur Messstellennutzung vornehmen.
2. Sollte Ihr Stromlieferant mit der SWS Netze GmbH keinen Messstellenvertrag für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen bzw. von intelligenten Messsysteme abschließen, kommt ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer / Anschlussnehmer bereits dadurch zustande, das Sie Strom entnehmen (konkludentes Handeln). In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen von der SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Besonderheit: Bei Anlagenbetreibern von EEG-Anlagen bzw. KWK-Anlagen, die mit einem reinen Erzeugungszähler ausgestattet sind, ist ein Messstellenvertrag in schriftlicher Form abzuschließen.
Wurde durch meinen Stromlieferant ein Messstellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme abgeschlossen?
Alle Stromlieferanten wurden von der SWS Netze GmbH gebeten einen Messstellenvertrag für die von ihnen belieferten Messstellen abzuschließen.
Sollte Ihr Stromlieferant den angebotenen Messstellenvertrag nicht annehmen, wird die SWS Netze GmbH Ihnen die Engelte entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) direkt in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie somit neben einer Lieferabrechnung von Ihrem Lieferanten auch eine weitere Rechung der SWS Netze GmbH für die Messstellendienstleistungen erhalten.
Mein Stromlieferant hat mit der SWS Netze GmbH keinen Messstellenvertrag abgeschlossen. Was ist nun weiterhin zu tun?
Vor Einbau einer modernen Messeinrichtung müssen Sie, falls der Stromlieferant keinen Messstellenvertrag abgeschlossen hat, mit der SWS Netze GmbH einen Messstellenvertrag abschließen. Der Vertrag über den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messeinrichtungen wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber (SWS Netze GmbH) mit Anschlussnutzern / Anschlussnehmern (Stromkunden) abgeschlossen.
Welche Partnerfirmen nehmen einen Einbau und Wechsel von modernen Messeinrichtungen im Auftrag der SWS Netze GmbH vor?
Rubow elekric Stralsund GmbH
Richtenberger Chausee 47
18437 Stralsund
Telefon: 03831 / 498 175
eta Elektrotechnik-Elektroinstallation Prohn
Mittelweg 6B
18445 Prohn
Telefon: 038323 / 815 68
SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber
Feste, gesetzlich vorgegebene Entgelte zum Messstellenbetrieb.
Wechsel von Messeinrichtungen durch uns ist für Sie kostenfrei.
Wir haben keine Mindestvertragslaufzeiten oder eine Bindung an Stromtarife.
→ Entgelte SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Stromnetz