Anmeldeunterlagen für eine KWK-Anlage
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für den jeweiligen Schritt.
Schritte zur Inbetriebnahme einer KWK-Anlage
Im Rahmen der Planungsphase zu einer KWK-Anlage beachten Sie bitte die Messkonzepte für Erzeugungsanlagen in der Niederspannung im Netzgebiet der SWS Netze GmbH.
→ Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Bitte beachten Sie zusätzlich die Technischen Vorgaben nach §9 EEG zur Fernsteuerbarkeit von Erzeugungsanlagen.
Wenn noch kein Netzanschluss vorhanden ist, informieren Sie sich bitte unter Netzanschluss.
→ E.1 Anmeldung Erzeugungsanlage am Niederspannungsnetz
→ E.2 Allgemeines Datenblatt für Erzeugungsanlagen
→ E.2a individuelles Datenblatt für EEG- / PV-Anlagen
→ E.9 Netzbetreiber Anfragebogen
- Katasterplan mit dem eingezeichneten Aufstellungsort der KWK-Anlage
↗ www.marktstammdatenregister.de/MaStR und BAFA registrieren.
Bitte senden Sie uns mit den Anträgen folgende Anlagendokumente:
- Lageplan auf dem alle KWK-Anlage eingezeichnet sind – bei mehreren Teilflächen bitte jeweils mit Angabe der kWp-Leistung der Teilflächen.
- Übersichtsschaltbild das einpolige Übersichtsschaltbild ab Hausanschluss bis Wechselrichter und ggf. Batteriespeicher mit Angabe aller Leitungslängen, -querschnitte und Sicherungsgrößen.
- Datenblatt 1 zum Anschluss von Blockheizkraftwerken (BHKW) an das Elektroenergieversorgungsnetz der SWS Netze GmbH Datenblatt1 BHKW
→ E.3 Datenblatt für Batteriespeicher
sowie
- Technisches Datenblatt des Batteriespeichers
Zusätzlich bei AC-Kopplung:
- Technisches Datenblatt des Batterie-Wechselrichters
- Zertifizierung des Batterie-Wechselrichters (Einheitenzertifikat & Zertifikat für NA-Schutz)
Bitte beachten: Der Anlagenbetreiber muss sich innerhalb von einem Monat, nach Inbetriebsetzungsdatum aus diesem Protokoll, im Marktstammdatenregister mit der PV-Anlage und, wenn vorhanden, mit dem Batteriespeicher anmelden!
Hinweis: Die Erzeugungsanlage und, wenn vorhanden, der Speicher dürfen bis zum gemeinsamen Inbetriebnahme-Termin mit der SWS Netze Netz GmbH, nur in einen kurzzeitigen Probebetrieb für Einstellzwecke in Betrieb genommen werden. Ansonsten ist die Erzeugungsanlage und der Speicher, wenn vorhanden, bis zum Inbetriebnahme-Termin in den ausgeschalteten Zustand zu versetzen.
6. Kaufmännische Unterlagen
Umfasst Ihr Kundenservice ebenfalls die Übergabe der kaufmännischen Unterlagen: Reichen Sie bitte folgende Dokumente mit bei uns ein.
Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihre Steuernummer anzugeben, wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind.
(In der Regel sind Sie für den Ertrag der KWK-Anlage umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall wird die Einspeisevergütung zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer ausgezahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies Ihrem Elektroinstallateur bitte mit.)