Ihr neue Anlage oder Ihre Bestandsanlage

Wahl der Veräußerungsform nach § 21b EEG sowie § 4 KWKG

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Die folgenden Veräußerungsformen nach § 21b EEG 2023 möglich: 

  1. geförderte Direktvermarktung nach § 20 EEG 2023
  2. nicht geförderte sonstige Direktvermarktung nah § 21a EEG 2023
  3. Einspeisevergütung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 (für Anlagen ohne verpflichtende Direktvermarktung)
  4. Ausfallvergütung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2022 (für Anlagen mit verpflichtender Direktvermarktung)

Sie betreiben eine EEG-Anlage zur Erzeugung von Strom aus Biogas, die vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurde?
Dann sind sie grundsätzlich für den Erhalt der Flexibilitätsprämie nach § 50b EEG 2021 berechtigt, wenn sich Ihre Anlage in einer der beiden Formen der Direktvermarktung nach § 21a oder § 21b EEG 2023 befindet.

Die Anmeldung erfolgt über das folgende Formular.

 

Angaben zum Anlagenbetreiber
Straße und Hausnummer des Anfrageerstellers
Postleitzahl und Ort des Anfrageersteller