Auch konventionelle Öl- oder Gasanlagen arbeiten nach dem heutigen Stand der Technik energieeffizient und ressourcenschonend.
Der Anschluss von konventionellen Kraftwerken wird nach der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26.06.2007 (KraftNAV) erstellt.
Hier finden Sie die einzelnen Schritte zum Anschlussverfahren mit alle notwendigen Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.
Ihre Schritte zur Kraft-Wärme-Kopplung Erzeugung
1. Anmeldung durch Ihren Installateur
Die Anmeldung Ihrer KWK-Anlage erfolgt durch Ihren Elektroinstallateur/Anlagenerrichter. Er füllt mit Ihnen die von uns bereitgestellten Anmeldeunterlagen aus:
- Anmeldung Netzanschluss Strom
- Fertigstellungsanzeige Netzanschluss
- Datenblatt1 DHKW
- Netzbetreiber Anfragebogen E9
- Anträge E1 und E2
Dazu sind folgende Dokumente und Daten notwendig:
- Daten des Anlagenbetreibers und Eigentumsverhältnisse
- Katasterplan mit dem eingezeichneten Aufstellungsort der KWK-Anlage
- Anzahl und Typ der geplanten KWK-Module inkl. Gesamtleistung
- Kontoverbindung (IBAN) für die Auszahlung der Einspeisevergütung
- Steuernummer/ Umsatzsteuer-ID:
Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihre Steuernummer anzugeben, wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind.
(In der Regel sind Sie für den Ertrag der KWK-Anlage umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall wird die Einspeisevergütung zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer ausgezahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies Ihrem Elektroinstallateur bitte mit.) - Technisches Datenblatt.
2. Prüfung der Unterlagen durch die SWS Netze GmbH
Wir prüfen Ihre Unterlagen und nehmen bei Fragen Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur auf.
3. Netzverträglichkeitsprüfung durch uns
Bevor wir Ihnen eine Einspeisezusage geben können, führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir, ob der Anschluss der gewünschten Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist
4. Einspeisezusage und Baufreigabe durch die SWS Netze GmbH
Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung erteilen wir die Baufreigabe an Ihren Elektroinstallateur. Parallel zur Baufreigabe erhalten Sie eine Einspeisezusage und eine Aufstellung über die angefallenen Kosten. Die Einspeisezusage ist 6 Wochen gültig
5. Fertigmeldung durch Ihren Elektroinstallateur
Ihr Elektroinstallateur meldet uns die Fertigstellung, wenn die Module Ihrer KWK-Anlage installiert sind und der Zählerplatz für den Zählereinbau vorbereitet ist. Dazu übergibt er uns das Inbetriebsetzungsprotokoll gemäß VDE-AR-N 4105.
6. Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAFA)
Sie müssen Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter dem ↗ www.marktstammdatenregister.de/MaStR und BAFA registrieren.
Diese Registrierung ist Voraussetzung für Ihre Einspeisevergütung. Bitte senden Sie uns die Anmeldebestätigung dieser Registrierung zu.
7. Rücksendung der Betreiberbestätigung
Nach Ihrer Registrierung senden Sie uns bitte die folgende Unterlagen zu:
- Anlagenbetreibererklärung zur Umsatzsteuer / Mitteilung Steuernummer und Bankverbindung
- Anlagenbetreibererklärung nach § 19 EEG
- Anlagenbetreibererklärung nach § 9 EEG
- Inbetriebnahmeerklärung EEG/KWK - Anlage
* Nach der Paragraph 9 (§ 9) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2025: Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) ab 2 kW müssen intelligente Mess- und Fernsteuerungstechnologien integrieren. Netzbetreiber oder autorisierte Instanzen können so die Einspeisung in Echtzeit überwachen und die Leistung anpassen. In der Regel gehören dazu ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine Steuereinheit.
Die Erklärungen senden Sie uns bitte einfach und unkompliziert über das Kontaktformular.
8. Zählersetzung
Wenn uns die Fertigmeldung und die Betreiberbestätigung vorliegen, beauftragen wir die Zählersetzung. Damit wird Ihre Photovoltaikanlage an das Stromnetz der SWS Netze GmbH angeschlossen. Den Termin zur Zählersetzung stimmen wir mit Ihrem Elektroinstallateur ab.
9. Vergütung Ihres eingespeisten Strom durch uns
Je nach Wahl der Vermarktungsform erhalten Sie durch die SWS Netze GmbH eine Vergütung des eingespeisten Strom. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- Betreiberbestätigung
- Marktstammdatenregisternummer und BAFA-Anmeldung
- Bankverbindung und Steuernummer
Protokoll zur Abregelung der Einspeiseanlage
10. Unterlagen
- → Anmeldung Netzanschluss Strom
- → Fertigstellungsanzeige Netzanschluss
- → Datenblatt1 DHKW
- → Netzbetreiber Anfragebogen E9
- → Anträge E1 und E2
- → Inbetriebsetzungsprotokoll gemäß VDE-AR-N 4105
- → Anlagenbetreibererklärung zur Umsatzsteuer / Mitteilung Steuernummer und Bankverbindung
- → Anlagenbetreibererklärung nach § 19 EEG
- → Anlagenbetreibererklärung nach § 9 EEG
- → Inbetriebnahmeerklärung EEG/KWK - Anlage
- Technische Datenblätter Ihrer Anlage
- ↗ www.marktstammdatenregister.de/MaStR und BAFA registrieren.
11. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen zu.
Bitte senden Sie uns die Dokumente über unser Kontaktformular zu.